SOS Wohnungslosenhilfe e.V.
Frisch bezogenes Bett mit weißer Bettwäsche

Schnelle Hilfe.Ein Dach überm Kopf.

Notunterkunft

Wer kommt in die Notunterkunft?

  • Menschen, die gerade ihre Wohnung verloren haben, z.B. durch Zwangsräumung aufgrund von Mietschulden oder der Trennung des Lebenspartners/der Lebenspartnerin mit Verweis aus der allein angemieteten Wohnung.

  • Obdachlose Menschen, die längere Zeit auf der Straße gelebt haben und keinen Kontakt mehr zu sozialen Sicherungssystemen haben.

  • Wohnungslose Menschen aus anderen Städten, die (vergeblich) hoffen, in Dresden eine Wohnung zu finden.

Was ist das Problem, was wird gebraucht?

In die Notunterkunft kommen vorwiegend Menschen in komplexen Problemlagen, die gar nichts haben und verzweifelt sind.

Sie brauchen etwas zu essen und finanzielle Starthilfe für das Ausstellen von Dokumenten. Außerdem werden immer Fahrkarten gebraucht, damit die Menschen nicht stundenlang zu Behörden laufen oder ohne Ticket fahren müssen.

Der lange Weg zu Grundsicherung:

1

Personaldokumente beantragen und ausstellen lassen (digitales Passbild erforderlich, persönliches Erscheinen auf der Behörde, Fahrkarten erforderlich)

2

Für Auszahlung von Sozialleistungen ist ein Konto erforderlich. D.h. neues Konto eröffnen oder ggf. ein bereits bestehendes Konto reaktivieren.

3

Bürgergeldantrag ausfüllen (Hauptantrag 8 Seiten, Anlage Vermögen 3 Seiten, Anlage Einkommen 4 Seiten). Termine wahrnehmen (Fahrkarten erforderlich)

4

Bei bestehendem Konto müssen Kontoauszüge lückenlos über 3 Monate beigefügt werden. Sollten die Auszüge weggekommen sein, kostet Doppelausstellung Gebühren (Sparkasse: 6 Euro pro Auszug).

5

Weitere Unterlagen wie Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse, Nachweis über stationäre Suchtbehandlung, Haftbescheinigung etc. müssen vorgelegt werden.

6

Darüber hinaus müssen vorher ggf. vorrangige Leistungen beantragt werden (z.B. Rente, Kindergeld, Klärung Anspruch auf Arbeitslosengeld).

Abhängig von der Komplexität des Falles dauert es bis zum ersten Bürgergeld zwischen 2 Wochen und 3 Monaten.

Wenn alles supergut läuft …
… ist die Wohnungslosigkeit nach kurzer Zeit wieder beendet. (Wenn man keine Schulden hat.)

Ein Beispiel …

Philipp ist gebürtiger Dresdner, hat aber längere Zeit im Ausland gelebt und gearbeitet. Nach Arbeitsplatzverlust und persönlicher Krise beschloss er, in die Heimat zurückzukehren. Da er weder Familie noch Bekannte hatte, kam er als Wohnungsloser in die Notunterkunft. Innerhalb weniger Tage schaffte er es, alle Formalitäten zu erledigen. Zur Überbrückung seiner finanziellen Notlage stellte er einen Antrag auf Bürgergeld. Parallel dazu suchte er nach einem Job. Nach 6 Wochen hatte er eine eigene Wohnung und einen Job gefunden und verabschiedete sich.